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Ihre Suche nach Gülten und Grundzinsen
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Oder meinten Sie 'Grundzinsen'?
Rang | Fundstelle | |
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5% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0924,
von Güllebis Gumbinnen |
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. Schuldverschreibung; Gültgüter, Gültenhöfe, Güter, von denen Grundzinsen (s. d.) erhoben wurden (s. Bauerngut).
Gültebauern (Giltebauern), s. Bauerngelden.
Gülten (Gültenkauf, Gültkauf, Rentenkauf), eine Form der Grundverschuldung, bei welcher das im Eigentum
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Grundlastenbis Grundrente |
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867
Grundlasten - Grundrente.
Grundlasten, im weitern Sinn alle dauernden, vom Grundeigentümer zu tragenden Lasten mit Einschluß der öffentlichen Abgaben, im engern Sinn die Reallasten (s. d.), wie Fronen, Zehnten, Gülten und Grundzinsen etc
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3% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0872,
von Grundwertbis Grüneisen |
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.
Grundzahlwörter, s. Numeralia.
Grundzapfen, s. v. w. Spurzapfen.
Grundzinsen (Gülten, Bodenzinsen), die regelmäßig wiederkehrenden, ihrer Größe nach bestimmten Abgaben von meist privatrechtlicher Natur, welche an Grund und Boden haften
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Leibis Leibeigenschaft |
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der Erlaubnis des Gutsherrn. Außerdem war es aber eine ganze Reihe von Zinsen und Abgaben, welche die Leibeignen von den Höfen, die ihnen der Gutsherr regelmäßig in eine Art Erbpacht gegeben hatte, entrichten mußten. Da waren Zehnten, Gülten und Grundzinsen
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3% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Rentamtbis Rentenbanken |
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einer wiederkehrende R. (Zins, Gült, Grundzins) an den Rentenkäufer und an dessen Rechtsnachfolger gegen Empfang eines Kapitals verpflichtete. Für den Schuldner anfangs "unablösig" (daher Ewiggeld, ewige Zinsen), sollte die R. später "durchaus ablösig
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0927,
von Zinnschmuckbis Zinsen |
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häufiger das Wort in der Mehrzahl Zinsen (s. d.) oder Interessen ohne weitern Zusatz gebraucht wird, und in engerer Bedeutung von Grundstücken an einen Zinsherrn unter dem Namen Gülten, Grundzinsen (s. d.) oder Zinsungen.
Zinsbogen, s. Koupon
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Grundzahlbis Gruner (Justus von) |
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. ^Potenz.
Grundzahl, soviel wie Kardinalzahl; s. auch
Grundzinsen, auf einem Grundstück lastende
feste Geldabgaben, meistens aus dem gutshcrr-
lichen Verbände herrührend. Naturalabgaben dieser
Art nennt man gewöhnlich Gülten
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